Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Abschluss des Vertrages

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer mit deren Pflichten. Der Vertrag kommt mit Annahme in Form einer Buchungsbestätigung (schriftlich per Mail) durch BergBua Erlebnisse zustande.

B) Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 40 % pro Teilnehmer zu leisten. Die Restzahlung des Preises ist bis spätestens 5 Tage vor der gebuchten Leistung auf das Konto bei der Fyrst DE84 1001 0010 0817 0301 37 zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 5 Tage vor der Veranstaltung erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Nur bei Bestätigung durch BergBua Erlebnisse ist eine Bezahlung vor Ort und vor Veranstaltungsbeginn möglich.

C) Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch BergBua Erlebnisse. Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch der Veranstaltung) werden nicht zurückerstattet.

D) Leistungsänderung

Abweichungen einzelner Bestandteile der Veranstaltung von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden (z.B. anderer Veranstaltungsort aufgrund von Wetter- und Schneeverhältnissen) und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Änderungen im geplanten Tourenverlauf sind auf Grund der Art der Touren nicht immer auszuschließen.

E) Preisänderung

Wir behalten uns vor die ausgeschrieben und vertraglichen festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird.

F) Haftungsbeschränkung

Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Firma Bergbua Erlebnisse ist den Anweisungen des Begleitpersonals Folge zu leisten. Für Verhalten, des gegen die Anweisungen verstößt übernehmen wir keinerlei Haftung. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Veranstaltungen teilnehmen. Jeder Teilnehmer trägt selbst die Haftung dafür, dass er gesundheitlich bzw. körperlich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist. Die Teilnehmer haben sich eigenverantwortlich im Rahmen der Veranstaltung an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Des weitern haften wir nicht für verloren gegangene oder beschädigte Kleidung, Elektrogeräte oder sonstige persönliche Gegenstände. Wir übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während der Anfahrt, des Events, der Tour bzw. des Transports. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

G) Gewährleistungen

Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Veranstaltung richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 651c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Punkt F genannten Haftungsbeschränkungen.

H) Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.

I) Rücktritt vom Vertrag durch BergBua Erlebnisse

Vor Antritt der Veranstaltung: Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Guides etc. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Eventbeschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat der Veranstalter bis 2 Tage vor dem Eventtermin das Rücktrittsrecht. Bei Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt die Rückzahlung des Reisepreises unverzüglich.

Nach Antritt der Veranstaltung: Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung trotz Abmahnung des Guides nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, so dass eine Aufhebung gerechtfertigt ist. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den bezahlten Preis, unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen, sowie Vorteile aus anderweitiger Leistungsverwendung.

J) Rücktritt vom Vertrag und Umbuchung durch den Teilnehmer

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Termin in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalisieren: - bis zum 5. Tag vor Beginn 40 % des Preises - ab dem 5. Tag vor Beginn 75% des Preises. Bei Nichtantritt der Veranstaltung, ohne vorherige Rücktrittserklärung, ist der volle Preis zu bezahlen. Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung erfolgt an den Kunden unverzüglich. Nehmen Sie einzelne Leistungen in Folge vorzeitigen Abbruchs oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des Ganzen oder Teilpreises.

K) Kündigung in Folge höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung in Folge, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Preis unverzüglich zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistung eine angemessene Entschädigung verlangen. BergBua Erlebnisse kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Umweltkatastrophen, Wetterkapriolen, etc. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen.

L) Umweltschutz

Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Der Müll kann am Ende der Veranstaltung bei uns abgegeben werden und wird ordnungsgemäß entsorgt. Sie verpflichten sich in der Natur die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten.

M) Beschädigung

Werden Ausrüstungsgegenstände von BergBua Erlebnisse beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, stellen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung.

N) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Leistungen haben Sie innerhalb von einem Monat nach Veranstaltungsende gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

O) Gerichtsstand

Gerichtsstand für Geschäftsbeziehung gegenüber Kaufleuten ist Traunstein.